Krankenversicherung - Zahnbehandlung in Ungarn

13.03.2024
Von den österreichischen, deutschen oder französischen Gesundheitskassen wird derselbe Zuschuss bezahlt, als ob Sie Ihre Zahnbehandlung in Ihrem Heimatland durchgeführt hätten.

Deutsche Staatsbürger, die sich in Ungarn zahnärztlich behandeln lassen möchten, sollten erst Ihre deutsche Krankenversicherung überprüfen. Kronen, Brücken, Prothesen sowie konservierende Behandlungen werden in Deutschland unterstützt. Entscheidend ist, dass vor Beginn der Behandlung ein HKP bei der Krankenkasse eingereicht wird, um zu bestimmen, inwieweit Kosten erstattet werden können. Viele Behandlungen werden gemäß dem Heil- und Kostenplan (HKP) von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Die Patienten bekommen nach der Erstkonsultation einen Kostenvorschlag. Danach entscheidet die Krankenkasse je nach Versicherung, wie viel Sie zurückfordern können.

Das ähnliches Scenario gilt für österreichische Patienten. Sie müssen zuerst Ihre österreichische Krankenversicherung überprüfen. Zahnkliniken bieten eine breite Palette von den Möglichkeiten der Behandlungen an, und die Patienten können einfach einen Termin finden. Die Patienten können einfach eine Zahnarztpraxis aufsuchen, in der die Behandlungen durchgeführt werden, und die Rechnung bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Die französische Situation ist ähnlich. Sie sollten zunächst ihre französische Krankenversicherung prüfen. Die ungarischen Kundenbetreuer sprechen exzellent Fremdsprachen, so dass Sprachbarrieren kein Problem mehr sind.

Der Zugang zu zahnärztlichen Leistungen ist in Ungarn für internationale Patienten relativ einfach. Es ist jedoch für alle Patienten wichtig, ihre eigene Krankenversicherung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie für die Behandlung ausreichend versichert sind. Unsere Zahnklinik in Ungarn heißt die Patienten willkommen und bieten ihnen die höchste Behandlungsqualität.

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